Durch das Pflegestärkungsgesetz (PSG II) gilt seit dem 01.01.2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, wonach die Selbständigkeit das Maß für die Pflegebedürftigkeit eines Menschen ist. Zudem sind die drei Pflegestufen in fünf neue Pflegegrade verändert worden.
Der Pflegeversicherungsexperte Ole Bohndorf informiert über den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, die Begutachtung und die Pflegegrade, die Entlastungsleistungen, Beratungseinsätze und die soziale Sicherung der Pflegepersonen.
Ole Bohndorf stellt sich gerne Ihren Fragen.
Eintritt frei.
Diese Info als Flyer zum Download.